DORA Compliance

DORA ist Teil Ihres Alltags geworden. Wir machen ihn leichter.

Informationsregister pflegen, Vorfälle fristgerecht melden, Drittparteien im Blick behalten: Sie wissen genau, was zu tun ist. Was oft fehlt, ist ein System, das alles zusammenhält. Die SwissGRC® Plattform verbindet Ihre DORA-Themen an einem Ort: strukturiert, vernetzt und jederzeit auskunftsfähig.

DORA im Jahr 2026

Von der Vorbereitung zur gelebten Aufsicht

DORA ist kein Zukunftsthema mehr. Die Aufsichtsbehörden prüfen, das Informationsregister wird jährlich eingereicht und kritische IKT-Drittdienstleister stehen unter direkter europäischer Überwachung. Wer heute noch mit Tabellen arbeitet, gerät ins Hintertreffen.

19kritische IKT-Drittdienstleister von den ESAs benanntESAs, November 2025
600+schwere IKT-Vorfälle in Deutschland seit DORA-Start gemeldetBaFin, 2026
63%der gemeldeten Vorfälle in Österreich mit Bezug zu externen IKT-DienstleisternFMA, Bilanz nach einem Jahr DORA
4hFrist für die Erstmeldung nach Klassifizierung eines schwerwiegenden VorfallsDORA-Meldeprozess
2023

DORA tritt in Kraft

Die Verordnung (EU) 2022/2554 tritt am 16. Januar 2023 in Kraft. Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister erhalten zwei Jahre Zeit, Governance, Prozesse und Verträge auf die fünf Säulen der digitalen Resilienz auszurichten. Parallel konkretisieren die ESAs die Anforderungen in technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards (RTS und ITS).

Was das heute bedeutet: Die Übergangszeit ist vorbei. Die Aufsicht erwartet umgesetzte Prozesse, keine Konzepte.
2025

DORA gilt: Meldepflichten und Informationsregister werden Realität

Seit dem 17. Januar 2025 gilt DORA verbindlich. Finanzunternehmen melden schwerwiegende IKT-Vorfälle innert enger Fristen und reichen erstmals ihr Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern ein. Die Aufsicht identifiziert bereits in der ersten Einreichungsrunde häufige Fehler: unvollständige Register, fehlende Exit-Strategien und Verträge, die noch nicht an die RTS-Mindestinhalte angepasst sind.

Was das heute bedeutet: Datenqualität im Informationsregister ist ein Prüfungsschwerpunkt. Manuell gepflegte Listen halten dem nicht stand.
2025

ESAs benennen 19 kritische IKT-Drittdienstleister

Am 18. November 2025 veröffentlichen EBA, ESMA und EIOPA erstmals die Liste der kritischen IKT-Drittdienstleister (CTPPs), darunter grosse Cloud-Plattformen, Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber sowie spezialisierte Finanzdatenanbieter. Diese Anbieter unterliegen künftig der direkten europäischen Aufsicht. Wichtig: Die operative Verantwortung für Drittparteirisiken bleibt vollständig beim Finanzunternehmen.

Was das heute bedeutet: Sie müssen Ihre Abhängigkeiten von CTPPs transparent machen, Konzentrationsrisiken bewerten und Exit-Strategien nachweisen.
2026

Die operative Aufsicht beginnt

Die ESAs richten Joint Examination Teams ein und benennen für jeden kritischen IKT-Drittdienstleister einen Lead Overseer mit weitreichenden Informations-, Kontroll- und Prüfrechten. Gleichzeitig läuft die zweite Einreichungsrunde des Informationsregisters, das ab jetzt jährlich an die ESAs übermittelt wird. Nationale Behörden wie die BaFin führen Workshops durch, damit die Fehler der ersten Runde nicht wiederholt werden.

Was das heute bedeutet: Ihr Register, Ihre Vorfalldaten und Ihre Drittparteibewertungen müssen jederzeit konsistent und abrufbar sein. Genau dafür ist die SwissGRC® Plattform gebaut.
2027+

Vertiefung der Aufsicht und wachsender Anwendungsbereich

Die Aufsichtspraxis vertieft sich: erweiterte Prüfungen, jährlich aktualisierte CTPP-Listen und zunehmender Fokus auf bedrohungsorientierte Penetrationstests (TLPT) für bedeutende Institute. In Deutschland erweitert das FinmadiG den Anwendungsbereich zusätzlich. Wer DORA als kontinuierlichen Prozess statt als Projekt versteht, ist im Vorteil.

Was das heute bedeutet: Bauen Sie DORA-Compliance als dauerhaften, toolgestützten Prozess auf, nicht als jährliche Feuerwehrübung.

Die fünf Säulen von DORA

Fünf Säulen, eine Plattform

DORA verteilt seine Anforderungen auf fünf Handlungsfelder. Die SwissGRC® Plattform verbindet sie in einem integrierten Datenmodell: Risiken, Vorfälle, Tests und Drittparteien greifen ineinander, statt in getrennten Silos zu liegen. Wählen Sie eine Säule und sehen Sie, wie die Umsetzung konkret aussieht.

Säule 1 · Fundament

IKT-Risikomanagement

Finanzunternehmen müssen einen soliden, dokumentierten Rahmen für das IKT-Risikomanagement betreiben: Systeme und Assets inventarisieren, Risiken identifizieren, bewerten, behandeln und laufend überwachen, mit klarer Verantwortung des Leitungsorgans.

So setzen Sie es mit der SwissGRC® Plattform um

  • IKT-Inventar mit Vernetzung: Schutzobjekte, Systeme und Prozesse erfassen und mit Risiken, Kontrollen und Dienstleistern verknüpfen.
  • Integriertes ISMS: Informationssicherheit und IKT-Risiken in einem Datenmodell, inklusive Massnahmenverfolgung.
  • Berichte für das Leitungsorgan: Dashboards und Reports, die Aufsichtsanforderungen und Board-Erwartungen gleichermassen bedienen.

Säule 2 · Reaktionsfähigkeit

Behandlung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle

Vorfälle müssen erkannt, klassifiziert und schwerwiegende Fälle innert enger Fristen an die zuständige Behörde gemeldet werden: Erstmeldung, Zwischenbericht und Abschlussbericht, konsistent und nachvollziehbar.

So setzen Sie es mit der SwissGRC® Plattform um

  • Durchgängiges Incident Management: von der Erfassung über die Klassifizierung bis zur Ursachenanalyse in einem Workflow.
  • Fristen im Griff: strukturierte Meldeprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, damit die Erstmeldung rechtzeitig steht.
  • Verknüpfung mit dem Risikomanagement: jeder Vorfall speist die Ursachen-, Ereignis- und Wirkungskette und verbessert Ihre Risikosicht.

Säule 3 · Belastbarkeit

Testen der digitalen operationalen Resilienz

Regelmässige Tests, von Schwachstellenanalysen bis zu bedrohungsorientierten Penetrationstests (TLPT) für bedeutende Institute, stellen sicher, dass Schutz-, Erkennungs- und Wiederherstellungsfähigkeiten in der Praxis funktionieren.

So setzen Sie es mit der SwissGRC® Plattform um

  • Testplanung und Nachverfolgung: Testarten, Zyklen und Ergebnisse zentral dokumentieren, Findings als Massnahmen steuern.
  • BCM integriert: Notfallpläne erstellen, testen und Erkenntnisse direkt in Risiken und Kontrollen zurückspielen.
  • Prüfungsbereite Evidenz: lückenlose Historie aller Tests und Massnahmen für Audit und Aufsicht.

Säule 4 · Aufsichtsschwerpunkt 2026

Management des IKT-Drittparteirisikos

Das Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern wird jährlich an die Aufsicht übermittelt. Dazu kommen Due Diligence, Vertragsmindestinhalte, Konzentrationsrisiken und Exit-Strategien für kritische Funktionen. Mit der CTPP-Aufsicht der ESAs steht diese Säule 2026 im Zentrum.

So setzen Sie es mit der SwissGRC® Plattform um

  • Informationsregister nach DORA: strukturiert erfassen, regelmässig aktualisieren und einreichungsbereit halten.
  • Third-Party Risk Management: Dienstleister bewerten, überwachen und Konzentrationsrisiken sichtbar machen, inklusive CTPP-Abhängigkeiten.
  • Exit-Strategien dokumentiert: Ausstiegspläne für kritische Dienstleistungen erfassen und aktuell halten.

Säule 5 · Gemeinsame Verteidigung

Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen

DORA fördert den freiwilligen Austausch von Bedrohungsinformationen zwischen Finanzunternehmen, in geschützten Gemeinschaften und im Einklang mit dem Datenschutz. Wer teilt und empfängt, erkennt Angriffsmuster früher.

So setzen Sie es mit der SwissGRC® Plattform um

  • Bedrohungslage dokumentieren: externe Erkenntnisse strukturiert erfassen und mit eigenen Risiken und Szenarien verknüpfen.
  • Wissen wird Massnahme: aus Hinweisen werden nachverfolgbare Aufgaben statt vergessener E-Mails.
  • Ein Lagebild für alle: Bedrohungen, Vorfälle und Risiken in einer konsistenten Sicht für Fachbereich und Leitung.

Die Lösung

DORA-Compliance mit der SwissGRC® Plattform

Sechs Fähigkeiten, ein integriertes Datenmodell. Jede Anforderung von DORA hat in der SwissGRC® Plattform einen klaren Ort, und alle Orte sind miteinander verbunden. Das reduziert Doppelarbeit, und wenn die Aufsicht fragt, liegt die Antwort schon vor.

01

DORA-Compliance Check

Tracken Sie die Umsetzung aller Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2022/2554 inklusive der zugehörigen RTS und ITS. Lücken werden sichtbar, Massnahmen zugewiesen und der Fortschritt für die Leitung nachvollziehbar.

Gap-AnalyseMassnahmensteuerung
02

IKT-Risikomanagement & ISMS

Inventarisieren und vernetzen Sie Ihr gesamtes IT-Ökosystem. Identifizieren, bewerten und überwachen Sie IKT-Risiken in einem integrierten ISMS und treffen Sie fundierte Entscheidungen zur Verbesserung Ihrer Sicherheitslage.

Säule 1SchutzobjekteRisikomatrix
03

Informationsregister nach DORA

Erstellen und pflegen Sie das Register aller vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern: strukturierte Erfassung, regelmässige Aktualisierung und lückenlose Nachverfolgung, bereit für die jährliche Einreichung.

Säule 4Jährliche EinreichungDatenqualität
04

Incident Management

Erkennen, klassifizieren und melden Sie Vorfälle gemäss den DORA-Vorgaben. Nahtlos ins Risikomanagement integriert, mit Unterstützung der gesamten Ursachen-, Ereignis- und Wirkungskette bis zur Abschlussmeldung.

Säule 2MeldefristenUrsachenanalyse
05

Business Continuity Management

Planen und testen Sie Notfallmassnahmen, damit Ihr Unternehmen auch in Krisensituationen betriebsfähig bleibt. Testergebnisse fliessen direkt in Risiken und Massnahmen zurück und stärken Ihre Resilienz nachhaltig.

Säule 3Notfallpläne
06

Third-Party Risk Management

Implementieren Sie einen datenzentrierten Ansatz für alle IKT-Drittparteirisiken: Due Diligence, laufende Überwachung, Konzentrationsrisiken und Exit-Strategien, inklusive Ihrer Abhängigkeiten von kritischen Anbietern unter ESA-Aufsicht.

Säule 4CTPP-AbhängigkeitenExit-Strategien

Interaktiv · 2 Minuten

Wie DORA-bereit ist Ihr Unternehmen?

Sechs Fragen entlang der Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht. Sie erhalten sofort eine Einschätzung, anonym und ohne Registrierung.

Informationsregister

Wie pflegen Sie Ihr Informationsregister über IKT-Drittdienstleister?

Vorfallmeldung

Könnten Sie einen schwerwiegenden IKT-Vorfall innert vier Stunden nach Klassifizierung an die Aufsicht melden?

Drittparteirisiko

Kennen Sie Ihre Abhängigkeiten von den 19 kritischen IKT-Drittdienstleistern unter ESA-Aufsicht?

IKT-Risikomanagement

Wie eng sind Ihr IKT-Inventar, Ihre Risiken und Ihre Kontrollen miteinander verknüpft?

Resilienz-Tests

Wie systematisch testen Sie Ihre digitale operationale Resilienz?

Governance

Erhält Ihr Leitungsorgan regelmässig belastbare Berichte zur DORA-Umsetzung?

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Der Readiness Check ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung und ersetzt keine regulatorische Beratung. Es werden keine Antworten gespeichert oder übertragen.

Häufig gestellte Fragen

DORA verstehen, Stand 2026

Die wichtigsten Fragen zum Digital Operational Resilience Act, aktualisiert um die jüngsten Entwicklungen: von der CTPP-Aufsicht bis zur jährlichen Einreichung des Informationsregisters.

Was ist der Digital Operational Resilience Act (DORA)?

DORA ist die Verordnung (EU) 2022/2554, die am 16. Januar 2023 in Kraft trat und seit dem 17. Januar 2025 verbindlich gilt. Sie harmonisiert die Anforderungen an die digitale operationale Resilienz für rund 20 Arten von Finanzunternehmen in der EU, von Banken und Versicherern über Zahlungsinstitute bis zu Krypto-Dienstleistern, und bezieht IKT-Drittdienstleister direkt mit ein.

Das Ziel: Der europäische Finanzsektor soll schwerwiegende digitale Betriebsstörungen erkennen, bewältigen und sich davon erholen können, ohne dass die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.

Was sind die fünf Säulen von DORA?
  • IKT-Risikomanagement: ein dokumentierter Rahmen, um IKT-Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen.
  • Behandlung und Meldung von Vorfällen: schwerwiegende IKT-Vorfälle werden klassifiziert und fristgerecht an die zuständige Behörde gemeldet.
  • Testen der digitalen Resilienz: regelmässige Tests, für bedeutende Institute bis hin zu bedrohungsorientierten Penetrationstests (TLPT).
  • Management des IKT-Drittparteirisikos: inklusive Informationsregister, Vertragsmindestinhalten, Konzentrationsrisiken und Exit-Strategien.
  • Informationsaustausch: freiwilliger Austausch von Erkenntnissen über Cyberbedrohungen zwischen Finanzunternehmen.
Was hat sich mit der CTPP-Liste vom November 2025 geändert?

Am 18. November 2025 haben die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA erstmals 19 IKT-Drittdienstleister als kritisch (CTPPs) eingestuft, von Hyperscalern über Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber bis zu spezialisierten Anbietern von Finanzdaten und -services. Seit 2026 unterliegen diese Anbieter der direkten Aufsicht der ESAs mit Lead Overseern und Joint Examination Teams.

Wichtig für Finanzunternehmen: Die operative Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wer einen CTPP nutzt, muss diese Abhängigkeit im eigenen Register und in der Konzentrationsrisiko-Bewertung abbilden und die Erkenntnisse aus der ESA-Aufsicht ins eigene IKT-Risikomanagement einfliessen lassen. Setzt ein kritischer Dienstleister Empfehlungen der Aufsicht nicht um, können nationale Behörden Finanzunternehmen im Extremfall auffordern, die Nutzung auszusetzen oder zu beenden.

Was ist das Informationsregister und was gilt ab 2026?

Das Informationsregister dokumentiert alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern, mit besonderer Kennzeichnung der Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Es wird jährlich über die nationale Aufsicht an die ESAs übermittelt.

Aus der ersten Einreichungsrunde hat die Aufsicht typische Schwachstellen benannt: unvollständige Register (Stichwort Schatten-IT), fehlende Exit-Pläne und Verträge, die den Mindestinhalten der technischen Standards noch hinterherhinken. Für die laufenden Einreichungsrunden gilt: Datenqualität ist der entscheidende Faktor. Ein toolgestütztes Register, das mit Verträgen, Risiken und Funktionen verknüpft ist, reduziert Fehler und Aufwand erheblich.

Welche Meldefristen gelten bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen?

Nach der Klassifizierung eines Vorfalls als schwerwiegend muss die Erstmeldung innert vier Stunden erfolgen, spätestens jedoch 24 Stunden nach Entdeckung. Danach folgen ein Zwischenbericht spätestens 72 Stunden nach der Erstmeldung und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach dem letzten Zwischenbericht, inklusive Ursachenanalyse. Die Fristen sind eng, deshalb ist ein geübter, toolgestützter Meldeprozess mit klaren Rollen entscheidend. Die Praxis zeigt: Seit DORA-Start wurden allein in Deutschland mehrere hundert schwere IKT-Vorfälle gemeldet, ein grosser Teil davon mit Bezug zu externen Dienstleistern.

Gilt DORA auch für Schweizer Unternehmen?

DORA ist eine EU-Verordnung, entfaltet aber Wirkung über die EU hinaus. Schweizer Finanzunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Geschäftstätigkeit in der EU sind ebenso betroffen wie Schweizer IKT-Dienstleister, die EU-Finanzunternehmen bedienen: Deren Kunden verlangen DORA-konforme Verträge, Auskunftsfähigkeit und Mitwirkung im Informationsregister. Zudem orientiert sich die Schweizer Aufsichtspraxis zunehmend an vergleichbaren Grundsätzen zur operationellen Resilienz. Wer die DORA-Logik heute umsetzt, ist auf beiden Märkten gut aufgestellt.

Wie unterscheiden sich DORA und NIS2?

NIS2 ist eine Richtlinie mit breitem, sektorübergreifendem Anwendungsbereich für kritische und wichtige Einrichtungen. DORA ist eine Verordnung, die spezifisch und unmittelbar für den Finanzsektor gilt. Für Finanzunternehmen hat DORA als sektorspezifische Regelung Vorrang vor NIS2. Viele Organisationen müssen dennoch beide Regelwerke im Blick behalten, etwa in Konzernen mit Finanz- und Nicht-Finanzgesellschaften. Die SwissGRC® Plattform bildet beide Rahmenwerke in einer Plattform ab, sodass Nachweise nur einmal erbracht werden müssen.

Wie unterstützt Swiss GRC bei der DORA-Compliance?

Die SwissGRC® Plattform deckt die DORA-Anforderungen aus einem Guss ab: DORA-Compliance Check mit Massnahmensteuerung, IKT-Risikomanagement und ISMS, Informationsregister nach DORA, durchgängiges Incident Management mit Meldeprozess, Business Continuity Management sowie Third-Party Risk Management inklusive Exit-Strategien und CTPP-Abhängigkeiten.

Als skalierbare Lösung wächst sie mit: Sie starten mit den DORA-Kernthemen und dehnen Ihre GRC-Prozesse schrittweise auf weitere Bereiche aus. Auf Wunsch mit Datenstandort Schweiz und begleitet von unserem Team, das den regulierten DACH-Markt aus jahrelanger Praxis kennt.

SwissGRC® Plattform

Die Aufsicht prüft. Sie liefern.

Sehen Sie, wie Sie Informationsregister, Vorfallmeldungen und Drittparteirisiken mit der SwissGRC® Plattform steuern.

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