# ISG-ISMS-Pflicht bis Ende 2026: Was vorher schon feststehen musste

> Swiss GRC erklärt, welche Etappen das Informationssicherheitsgesetz (ISG) vor der ISMS-Pflicht Ende 2026 vorsieht. Der Beitrag richtet sich an Verantwortliche betroffener Organisationen und zeigt, was sie jetzt noch prüfen sollten.

- URL: https://swissgrc.com/isg-isms-pflicht-ende-2026-etappen/
- Herausgeber: SwissGRC®
- Veröffentlicht: 2026-08-28
- Zuletzt aktualisiert: 2026-09-10

## Kernaussagen

- Das Informationssicherheitsgesetz verlangt bis Ende 2026 ein funktionsfähiges ISMS, das Risiken erkennt, bewertet und die Wirksamkeit der Massnahmen laufend überprüft.
- Bis Ende 2024 mussten betroffene Organisationen einen Klassifizierungskatalog erstellen, bis Ende 2025 eine Schutzbedarfsanalyse durchführen und ihre Informatik einstufen.
- Das ISG regelt die Pflichten der Bundesstellen, der mit dem Bund zusammenarbeitenden Kantone und der Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Artikeln 6 bis 23.
- Das ISG verlangt keine Zertifizierung, sondern die Nachweisbarkeit der Führungslogik. Die meisten betroffenen Organisationen orientieren sich in der Praxis an ISO 27001.
- Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen einen Cyberangriff innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit melden.
- Ohne Einstufung der Informatik bleibt der Risikokatalog im ISMS unvollständig, weil sich Risiken ohne bekannten Schutzbedarf nicht sachgerecht priorisieren lassen.

Ende 2026 endet im Informationssicherheitsgesetz eine Frist, deren eigentlicher Ausgangspunkt bereits zwei Jahre zurückliegt. Der gesetzliche Zeitplan sieht für die Jahre davor eigene Zwischenschritte vor, die dem Aufbau eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS) vorausgehen und ihn inhaltlich erst ermöglichen. Wer diese Etappen ausgelassen oder nur unvollständig bearbeitet hat, gerät bei der letzten Frist unter erheblichen Zeitdruck. Der folgende Beitrag ordnet die Reihenfolge der Schritte und zeigt, was Verantwortliche jetzt noch prüfen sollten.

Kurz zusammengefasst

Die ISMS-Pflicht nach dem Informationssicherheitsgesetz endet Ende 2026, beginnt aber nicht dort. Bereits Ende 2024 mussten betroffene Organisationen einen Klassifizierungskatalog vorlegen, Ende 2025 eine Schutzbedarfsanalyse und Einstufung ihrer Informatik. Beide Etappen liefern die Grundlage, auf der Risikobeurteilung und Sicherheitsmassnahmen im ISMS erst aufbauen. Wer sie nicht durchlaufen hat, verliert Zeit, die bis Ende 2026 fehlt.

## Was verlangt das Informationssicherheitsgesetz bis Ende 2026 konkret?

Bis Ende 2026 müssen die dem Gesetz unterstellten Behörden und Organisationen ein funktionsfähiges ISMS betreiben, das Risiken erkennt, bewertet und die Wirksamkeit der Massnahmen laufend überprüft.

Das Informationssicherheitsgesetz (ISG) regelt die Pflichten der Bundesstellen, der mit dem Bund zusammenarbeitenden Kantone und der Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Artikel 6 bis 23 ISG. Im Zentrum steht der Aufbau eines Informationssicherheits-Management-Systems, das Schutzbedarfsanalyse, Risikobeurteilung und Sicherheitsmassnahmen zusammenführt.

Massgebend ist dabei nicht ein einzelnes Zertifikat, sondern die Nachweisbarkeit: Wer Risiken kennt, Verantwortlichkeiten regelt und Massnahmen dokumentiert, erfüllt die gesetzliche Führungslogik unabhängig vom gewählten Rahmenwerk. In der Praxis orientieren sich die meisten betroffenen Organisationen an ISO 27001, weil der Standard genau diese Logik in Prozessen abbildet, die Auditoren und Aufsichtsstellen kennen.

Das ISG verlangt keine Zertifizierung, sondern die Nachweisbarkeit der Führungslogik.

## Welche Etappe musste bereits bis Ende 2024 stehen?

Bis Ende 2024 mussten betroffene Organisationen einen Klassifizierungskatalog erstellen, der die Grundlage für alle folgenden Schritte bildet.

Ohne eine Kategorisierung der eigenen Informationen lässt sich weder ein Schutzbedarf ermitteln noch ein Risiko sinnvoll bewerten. Der Klassifizierungskatalog legt fest, welche Information wie sensibel ist und welchen Schutzgrad sie deshalb benötigt.

Nach der von der Swiss Infosec AG veröffentlichten Übersicht zum [gestaffelten Zeitplan des ISG](https://www.infosec.ch/beratung/informationssicherheit/das-informationssicherheitsgesetz-des-bundes-isg/) war die Erstellung dieses Katalogs die erste von drei Etappen vor dem eigentlichen ISMS-Aufbau. Organisationen, die den Katalog nicht oder nur oberflächlich erstellt haben, müssen ihn jetzt nachträglich vervollständigen, bevor die folgenden Schritte belastbar werden.

![ISMS Dashboard mit Risiken, Vorfällen und Feststellungen in der SwissGRC Plattform](https://swissgrc.com/wp-content/uploads/2026/08/ISMS-Reporting-1024x608-1.png)

Dashboard für Sicherheitsvorfälle und Ereignisse in der SwissGRC® Plattform

## Welche Etappe musste bis Ende 2025 abgeschlossen sein?

Bis Ende 2025 mussten die betroffenen Stellen eine Schutzbedarfsanalyse durchführen und ihre Informatik gemäss dem neuen Recht einstufen.

Die Schutzbedarfsanalyse baut unmittelbar auf dem Klassifizierungskatalog auf: Erst wenn feststeht, wie sensibel eine Information ist, lässt sich beurteilen, welchen Schutz die zugehörigen Informatikmittel benötigen. Diese Einstufung entscheidet, welche Sicherheitsmassnahmen im ISMS später greifen müssen.

Fehlt diese Einstufung, bleibt der Risikokatalog im ISMS unvollständig, weil sich Risiken ohne bekannten Schutzbedarf nicht sachgerecht priorisieren lassen. Erst mit einer vollständigen Einstufung lässt sich der [Aufbau eines ISMS](https://swissgrc.com/isms-menschen-prozesse-und-technologie-sind-entscheidend-2/) so planen, dass die verbleibende Zeit tatsächlich ausreicht.

## Warum verzahnt sich die Meldepflicht für Cyberangriffe mit dem ISMS-Aufbau?

Weil die Meldepflicht ein Vorfallmanagement voraussetzt, das ohnehin im ISMS verankert sein muss: Erkennung, Bewertung und Meldung eines Ereignisses innerhalb der gesetzlichen Frist.

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen einen Cyberangriff nach dessen Entdeckung innerhalb der gesetzlichen [24-Stunden-Meldepflicht](https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/meldepflicht/meldepflicht-info.html) dem Bundesamt für Cybersicherheit melden. Diese Frist lässt sich nur einhalten, wenn Erkennung, Eskalation und Meldung bereits als Prozess im ISMS definiert sind, nicht erst im Ereignisfall improvisiert werden.

Die Aufsichtspraxis bei Meldefristen hat sich seither verschärft, etwa bei der [Meldepflicht für Cyberangriffe](https://swissgrc.com/bacs-verschaerft-ton-bei-meldefristen/). Wer sein ISMS erst nach Ablauf der Etappen aus 2024 und 2025 aufbaut, riskiert, dass auch die Meldeprozesse zu spät stehen.

## Was sollten Verantwortliche jetzt noch vor Ablauf der Frist prüfen?

Sie sollten den eigenen Stand von Klassifizierungskatalog, Schutzbedarfsanalyse und ISMS-Aufbau ehrlich abgleichen, bevor die verbleibende Zeit für Nacharbeiten zu knapp wird.

Wo der Klassifizierungskatalog oder die Schutzbedarfsanalyse fehlen oder veraltet sind, lässt sich das im ISMS-Aufbau nicht mehr einfach nachholen, sondern nur parallel zu ihm aufarbeiten. Das verkürzt den ohnehin knappen verbleibenden Zeitraum zusätzlich.

Die Sicherheitsverantwortlichen sollten deshalb noch vor Jahresende eine Bestandsaufnahme der bisherigen Etappen durchführen und offene Punkte in einer zentralen Dokumentation für den ISMS-Aufbau festhalten, statt sie auf verschiedene Tabellen zu verteilen. Dieser erste Schritt zeigt, wie viel Zeit für den eigentlichen ISMS-Aufbau tatsächlich noch bleibt.

Passend dazu

### Nachweisführung für ISMS-Etappen zentral bündeln

Die Lösung für Informationssicherheit bildet Klassifizierung, Schutzbedarf und Risikobewertung in einer gemeinsamen Struktur ab. Sie unterstützt die Dokumentation der einzelnen ISG-Etappen bis zum ISMS-Nachweis.

[Informationssicherheit](https://swissgrc.com/informationssicherheit-isms-software/)

Für die Praxis

## Das Wichtigste in Kürze

- Prüfen Sie, ob der Klassifizierungskatalog aus der ersten Etappe vollständig vorliegt, bevor Sie mit der Schutzbedarfsanalyse weiterarbeiten.
- Schliessen Sie die Schutzbedarfsanalyse und die Einstufung der Informatik ab, da sie die Grundlage für die Risikobeurteilung im ISMS bilden.
- Verankern Sie die Meldepflicht für Cyberangriffe als festen Prozess im ISMS, statt sie im Ereignisfall zu improvisieren.
- Führen Sie noch vor Jahresende eine ehrliche Bestandsaufnahme aller drei Etappen durch, um die verbleibende Zeit realistisch einzuschätzen.

FAQ

## Häufige Fragen

Ab wann gilt die ISMS-Pflicht nach dem Informationssicherheitsgesetz?

Das Informationssicherheitsgesetz verlangt bis Ende 2026 ein funktionsfähiges ISMS, das Risiken erkennt, bewertet und die Wirksamkeit der Massnahmen laufend überprüft. Diese Frist betrifft Bundesstellen, mit dem Bund zusammenarbeitende Kantone und Betreiber kritischer Infrastrukturen, die zuvor bereits einen Klassifizierungskatalog und eine Schutzbedarfsanalyse erstellen mussten.

Wer ist vom Informationssicherheitsgesetz betroffen?

Das Informationssicherheitsgesetz regelt die Pflichten der Bundesstellen, der mit dem Bund zusammenarbeitenden Kantone und der Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Artikeln 6 bis 23 ISG. Diese Organisationen müssen ein Informationssicherheits-Management-System aufbauen, das Schutzbedarfsanalyse, Risikobeurteilung und Sicherheitsmassnahmen zusammenführt.

Verlangt das ISG eine Zertifizierung nach ISO 27001?

Nein, das Informationssicherheitsgesetz verlangt keine Zertifizierung, sondern die Nachweisbarkeit der gesetzlichen Führungslogik: Risiken kennen, Verantwortlichkeiten regeln und Massnahmen dokumentieren. Viele Organisationen orientieren sich an ISO 27001, weil der Standard diese Logik in Prozessen abbildet, die Auditoren und Aufsichtsstellen kennen.

Was ist, wenn der Klassifizierungskatalog bis Ende 2024 nicht erstellt wurde?

Organisationen, die den Klassifizierungskatalog nicht oder nur oberflächlich erstellt haben, müssen ihn jetzt nachträglich vervollständigen, bevor die folgenden Etappen wie Schutzbedarfsanalyse und ISMS-Aufbau belastbar werden. Das verkürzt die bis Ende 2026 verbleibende Zeit zusätzlich, da spätere Schritte ohne diese Grundlage nicht sachgerecht aufgebaut werden können.

Warum muss die Meldepflicht für Cyberangriffe im ISMS verankert sein?

Die gesetzliche Meldepflicht verlangt, einen Cyberangriff innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit zu melden. Diese Frist lässt sich nur einhalten, wenn Erkennung, Eskalation und Meldung bereits als fester Prozess im ISMS definiert sind, statt im Ereignisfall improvisiert zu werden.

Quellen

1. [Gestaffelter Zeitplan zum ISG](https://www.infosec.ch/beratung/informationssicherheit/das-informationssicherheitsgesetz-des-bundes-isg/)Swiss Infosec AG
2. [Informationen zur Meldepflicht](https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/meldepflicht/meldepflicht-info.html)Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)

## Häufige Fragen

### Bis wann muss ein ISMS nach dem Informationssicherheitsgesetz stehen?

Das Informationssicherheitsgesetz verlangt bis Ende 2026 ein funktionsfähiges ISMS. Es muss Risiken erkennen, bewerten und die Wirksamkeit der Massnahmen laufend überprüfen.

### Wer ist vom Informationssicherheitsgesetz betroffen?

Das ISG regelt in den Artikeln 6 bis 23 die Pflichten der Bundesstellen, der mit dem Bund zusammenarbeitenden Kantone und der Betreiber kritischer Infrastrukturen.

### Verlangt das ISG eine ISO-27001-Zertifizierung?

Nein, das ISG verlangt keine Zertifizierung, sondern die Nachweisbarkeit der Führungslogik. Viele Organisationen orientieren sich an ISO 27001, weil der Standard diese Logik in Prozessen abbildet, die Auditoren und Aufsichtsstellen kennen.

### Was gilt, wenn der Klassifizierungskatalog bis Ende 2024 nicht erstellt wurde?

Organisationen, die den Katalog nicht oder nur oberflächlich erstellt haben, müssen ihn nachträglich vervollständigen. Erst dann werden die folgenden Schritte wie Schutzbedarfsanalyse und ISMS-Aufbau belastbar.

### Warum gehört die Meldepflicht für Cyberangriffe ins ISMS?

Die Meldung eines Cyberangriffs muss innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung erfolgen. Das gelingt nur, wenn Erkennung, Eskalation und Meldung bereits als Prozess im ISMS definiert sind.
