# FINMA mit neuer Insolvenzverordnung für Finanzinstitute

> Der Beitrag von Swiss GRC erklärt die neue FINMA-Insolvenzverordnung, die am 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Er richtet sich an Banken und andere Finanzinstitute und zeigt, was sich für Governance, Risk & Compliance und die Abwicklungsplanung ändert.

- URL: https://swissgrc.com/finma-mit-neuer-insolvenzverordnung-fuer-finanzinstitute/
- Herausgeber: SwissGRC®
- Veröffentlicht: 2025-10-01
- Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20

## Kernaussagen

- Die neue FINMA-Insolvenzverordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und fasst die bisherigen Vorschriften zur Insolvenz von Banken und anderen Finanzinstituten zusammen.
- Die Verordnung ersetzt die drei Regelwerke BIO-FINMA, IBO-FINMA und CISBO-FINMA durch einen einheitlichen Rahmen für die geordnete Abwicklung beaufsichtigter Institute.
- Die Schweiz orientiert sich laut Beitrag an der Strenge der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie und der US-amerikanischen Dodd-Frank-Living-Will-Vorgaben.
- Abwicklungsplanung kann laut Beitrag nicht mehr an Spezialteams delegiert oder einmal jährlich abgehakt werden, sondern muss von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat aktiv überwacht werden.
- Die FINMA erwartet Echtzeit-Zugriff auf präzise Daten, verstreute Excel-Tabellen genügen nicht mehr.
- Wirksame Abwicklungsplanung verbindet Risikomanagement, Business Continuity, Drittparteienkontrolle und regulatorisches Reporting und funktioniert nur, wenn diese Disziplinen integriert sind.

**Die Schweizer Finanzbranche steht kurz vor einem wichtigen regulatorischen Meilenstein. Heute, am 1. Oktober 2025, tritt die neue Insolvenzverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Kraft. Sie fasst sämtliche bisherigen Vorschriften für den Umgang mit der Insolvenz von Banken und anderen Finanzinstituten zusammen und modernisiert sie.**

Diese weitreichende Reform ist weit mehr als ein technisches Update: Sie verändert grundlegend, wie Governance, Risk & Compliance (GRC) organisiert sein müssen, setzt weltweit Massstäbe für Abwicklungspläne und macht deutlich, dass Vorbereitung auf den Ernstfall ein zentrales Kriterium finanzieller Stärke ist.

Eine neue Ära der Finanzstabilität

Als die globale Finanzkrise 2008 ausbrach, zeigte sich schmerzhaft, dass viele Institute nie für einen Ausfall geplant hatten. Aufsichtsbehörden reagierten mit Stresstests, „Living Wills“ und Sanierungsplänen, um sicherzustellen, dass der Zusammenbruch einer einzelnen Bank nicht das gesamte System gefährdet. Nun schreibt die Schweiz das nächste Kapitel: Die neue FINMA-Insolvenzverordnung ersetzt die drei bisherigen Regelwerke BIO-FINMA, IBO-FINMA und CISBO-FINMA durch einen einheitlichen, modernen Rahmen für die geordnete Abwicklung von Banken und anderen beaufsichtigten Instituten. Das ist weit mehr als eine formale Zusammenführung – es signalisiert, dass **Abwicklungsbereitschaft heute ein Thema auf Vorstandsebene und ein Kernbestandteil von GRC ist**.

Was sich mit der Verordnung ändert

Die Verordnung harmonisiert und modernisiert den Schweizer Ansatz für Banken- und Finanzinsolvenzen. Durch die Vereinheitlichung bislang getrennter Vorschriften schafft die FINMA einen klareren und schnelleren Prozess für den Umgang mit Kriseninstituten.

- **Konsistenz und Tempo.** Ein einheitlicher Rahmen beseitigt widersprüchliche Regeln und ermöglicht es Aufsicht und Instituten, in einer Krise entschlossen zu handeln.
- **Rechtssicherheit.** Gläubiger und Geschäftspartner erhalten einen transparenten Ablauf, was Panik und Ansteckungseffekte verringert ([FINMA-Mitteilung](https://www.finma.ch/en/news/2025/09/20250904-mm-insolvenzverordnung/?utm_source=chatgpt.com)).
- **Globale Angleichung.** Die Schweiz orientiert sich nun an der Strenge der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie und den US-amerikanischen Dodd-Frank-„Living Will“-Vorgaben und stärkt damit ihren Ruf als stabiler, vertrauenswürdiger Finanzplatz.

Für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte ist die Botschaft eindeutig: **Abwicklungsplanung kann nicht mehr an Spezialteams delegiert oder einmal jährlich abgehakt werden**. Sie muss aktiv überwacht werden, während das Management für operative Resilienz sorgt – kritische Funktionen identifiziert, Drittparteirisiken abbildet und die Fähigkeit testet, den Betrieb fortzuführen oder geordnet abzuwickeln. FINMA erwartet zudem Echtzeit-Zugriff auf präzise Daten; verstreute Excel-Tabellen genügen nicht mehr.

Bedeutung über die Schweiz hinaus

Auch wenn es sich um Schweizer Recht handelt, reicht seine Relevanz weit über die Landesgrenzen hinaus. Aufsichtsbehörden in der EU und im Vereinigten Königreich verschärfen bereits ihre Anforderungen an Sanierungs- und Abwicklungspläne, und die US-Notenbank verfeinert ihr eigenes „Living Will“-Regime. Der Schweizer Schritt sendet daher ein globales Signal: **Jedes Finanzinstitut muss nachweisen können, dass es den Markt verlassen kann, ohne ihn zu destabilisieren.** Wer zögert, riskiert, dass internationale Partner und Stakeholder bald denselben Standard einfordern.

Integriertes GRC als Schlüssel zur Abwicklungsbereitschaft

Um diese Erwartungen zu erfüllen, genügt kein neues Richtliniendokument. Wirksame Abwicklungsplanung vereint verschiedene Disziplinen – Risikomanagement, Business Continuity, Drittparteienkontrolle und regulatorisches Reporting – und funktioniert nur, wenn sie **integriert** sind. Ein ganzheitlicher GRC-Ansatz ermöglicht es:

- **Risiko- und Compliance-Daten zu zentralisieren**, sodass Führung und Aufsicht eine „Single Source of Truth“ nutzen,
- **kritische Workflows zu automatisieren**, z. B. Vorfallmeldungen, Notfallpläne und Berichte an den Verwaltungsrat, sowie
- **Resilienztests im Alltag zu verankern**, damit Krisenhandbücher aktuell und umsetzbar bleiben.

Statt ein weiteres isoliertes System einzuführen, erlaubt ein [integriertes GRC-Framework](https://swissgrc.com/loesungen/), Governance, Risiko und Compliance nahtlos zusammenzuführen – genau das, was ein modernes Abwicklungsregime verlangt. Institute, die diesen Weg gehen, profitieren über die reine Compliance hinaus: **höhere Effizienz**, gestärktes Vertrauen der Stakeholder und die Sicherheit, Innovation und Wachstum auf ein belastbares Fundament zu stellen.

Mit dem Inkrafttreten der [FINMA-Insolvenzverordnung](https://www.finma.ch/en/news/2025/09/20250904-mm-insolvenzverordnung/?utm_source=chatgpt.com) am **1. Oktober 2025** geht es daher nicht nur um neue Vorschriften, sondern um einen **Mentalitätswandel**. Abwicklungsplanung entwickelt sich von einer reinen Verteidigungsmassnahme zu einem zentralen Element strategischer Unternehmensführung. Institute, die diese Perspektive annehmen, erfüllen nicht nur die Aufsichtsanforderungen – sie setzen den Standard für verantwortungsvolles Wachstum und nachhaltigen Erfolg im nächsten Kapitel des Finanzsektors.

## Häufige Fragen

### Wann tritt die neue FINMA-Insolvenzverordnung in Kraft?

Die neue Insolvenzverordnung der FINMA tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

### Welche Regelwerke ersetzt die FINMA-Insolvenzverordnung?

Sie ersetzt die drei bisherigen Regelwerke BIO-FINMA, IBO-FINMA und CISBO-FINMA durch einen einheitlichen Rahmen für die geordnete Abwicklung von Banken und anderen beaufsichtigten Instituten.

### Was ändert sich durch die FINMA-Insolvenzverordnung für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte?

Abwicklungsplanung kann nicht mehr an Spezialteams delegiert oder einmal jährlich abgehakt werden. Sie muss aktiv überwacht werden, während das Management kritische Funktionen identifiziert, Drittparteirisiken abbildet und die Fortführung oder geordnete Abwicklung des Betriebs testet.

### Welche Vorteile bringt die neue Verordnung laut FINMA-Mitteilung?

Der Beitrag nennt Konsistenz und Tempo, Rechtssicherheit für Gläubiger und Geschäftspartner sowie eine globale Angleichung an EU- und US-Standards. Der einheitliche Rahmen soll einen klareren und schnelleren Umgang mit Kriseninstituten ermöglichen.

### Wie unterstützt integriertes GRC die Abwicklungsbereitschaft?

Ein integrierter GRC-Ansatz zentralisiert Risiko- und Compliance-Daten, automatisiert kritische Workflows wie Vorfallmeldungen, Notfallpläne und Berichte an den Verwaltungsrat und verankert Resilienztests im Alltag.
