# DORA-Compliance meistern: GRC als Wettbewerbsvorteil

> Der Beitrag von Swiss GRC erklärt die DORA-Verordnung der EU, die BaFin-Hinweise von 2024 und 2025 sowie die fünf Säulen. Er richtet sich an Finanzinstitute und zeigt, wie eine GRC-Plattform Umsetzung und Informationsregister unterstützt.

- URL: https://swissgrc.com/dora-compliance-meistern-grc-als-wettbewerbsvorteil/
- Herausgeber: SwissGRC®
- Veröffentlicht: 2025-09-22
- Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20

## Kernaussagen

- DORA ist ein Regulierungsrahmen der Europäischen Union, der die digitale operative Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten stärkt.
- Die BaFin veröffentlichte im Juli 2024 Umsetzungshinweise zu DORA, die Stichtag für die Vorbereitung war der 17. Januar 2025.
- Die zweite BaFin-Mitteilung sieht vereinfachte Anforderungen für kleinere und weniger komplexe Institute vor, davon sind rund 1.100 Unternehmen in Deutschland betroffen.
- Auch bei Erleichterungen bleiben ein funktionierendes IKT-Risikomanagement, die Überwachung von Drittparteienrisiken und ein aktuelles Informationsregister zwingend.
- Das Informationsregister erfasst sämtliche Verträge mit IKT-Drittanbietern und ordnet die Dienstleistungen den kritischen Geschäfts- und Betriebsfunktionen zu.
- Die fünf Säulen von DORA sind IKT-Risikomanagement, Meldung von Vorfällen, digitale Resilienztests, IKT-Risikomanagement von Drittparteien und Informationsaustausch.

**Die digitale Transformation des Finanzsektors hat Innovationen beschleunigt – und zugleich neue operative Risiken und Abhängigkeiten geschaffen. Finanzinstitute stehen dadurch vor bislang ungekannten Anforderungen an ihre Resilienz. Die zunehmende Komplexität der IT-Infrastrukturen in Verbindung mit immer raffinierteren Cyberbedrohungen verlangt nach einem robusten Rahmen, um Betriebskontinuität und Sicherheit zu gewährleisten. Genau hier setzt der Digital Operational Resilience Act (DORA) an.**

DORA ist ein umfassender Regulierungsrahmen der Europäischen Union, der die digitale operative Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten stärkt. Die Verordnung fördert ein stärker vernetztes System, da Unternehmen erkennen, dass sie direkten Einfluss auf andere Unternehmen, Sektoren und Volkswirtschaften haben. Durch strenge Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallmeldung und Drittparteirisiken unterstreicht DORA die Notwendigkeit, einen sicheren und widerstandsfähigen Finanzsektor zu schaffen.

BaFin liefert praxisnahe Orientierung in zwei Stufen

Mit ihren im Juli 2024 veröffentlichten [Umsetzungshinweisen](https://swissgrc.com/news/bafin-veroeffentlicht-umsetzungshinweise-zu-dora-was-bedeutet-das-fuer-finanzunternehmen/) gab die [BaFin](https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html) erstmals detaillierte Empfehlungen für die Einführung von DORA. Im Fokus standen:

- **IKT-Risikomanagement:** Regelmässige Risikoanalysen und wirksame Kontrollen, um IKT-Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
- **IKT-Drittparteienrisikomanagement:** Klare Mindestanforderungen an Verträge mit Dienstleistern, inklusive Kündigungs- und Prüfungsrechten sowie kontinuierlicher Überwachung.
- **Regelmässige Tests & Notfallpläne:** Umfassende digitale Resilienztests und robuste Business-Continuity-Massnahmen für schnelle Reaktionen auf Ausfälle.

Diese Hinweise halfen Banken, Versicherern und anderen Finanzinstituten, sich rechtzeitig auf den Stichtag 17. Januar 2025 vorzubereiten.

Gut ein Jahr später folgte die [zweite BaFin-Mitteilung](https://swissgrc.com/bafin-veroeffentlicht-zweite-aufsichtsmitteilung-zu-dora/) mit Fokus auf **vereinfachte Anforderungen für kleinere und weniger komplexe Institute**. Rund 1.100 Unternehmen in Deutschland – darunter kleine Wertpapierinstitute und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge – profitieren vom Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die zentralen Erleichterungen:

- Keine Pflicht zu einer umfassenden Resilienzstrategie
- Keine jährliche Dokumentationspflicht und keine separate Kontrollfunktion
- Kein verpflichtender Informationssicherheitsbeauftragter
- Reduzierte Detailvorgaben bei IKT-Änderungsprozessen

Trotz dieser Vereinfachungen bleiben Kernpunkte wie ein funktionierendes IKT-Risikomanagement, die Überwachung von Drittparteienrisiken sowie ein aktuelles Informationsregister zwingend.

Informationsregister: Herzstück der DORA-Compliance

Ein oft unterschätzter, aber entscheidender Baustein von DORA ist das **Informationsregister**. Es erfasst sämtliche Verträge mit IKT-Drittanbietern und ordnet die jeweiligen Dienstleistungen den kritischen Geschäfts- und Betriebsfunktionen zu.

- **Transparenz über Abhängigkeiten:** Das Register verschafft Aufsichtsbehörden und Unternehmen einen klaren Überblick über kritische IKT-Beziehungen – unverzichtbar, um systemische Risiken zu erkennen.
- **Klare Struktur statt Excel-Chaos:** Viele Institute beginnen mit Excel, stoßen jedoch schnell an Grenzen wie fehlende Versionierung, Sicherheitslücken und hohen manuellen Aufwand.
- **Best Practice:** Eine [GRC-Plattform](https://swissgrc.com/loesungen/) ermöglicht automatisierte Pflege, sichere Datenspeicherung und standardisierte Berichte. So wird das Informationsregister zu einem lebendigen Steuerungsinstrument, statt zu einer statischen Pflichtdokumentation.

Mit DORA die eigene Resilienz stärken

Die [Umsetzung von DORA](https://swissgrc.com/digital-operational-resilience-act-dora/) ist anspruchsvoll, bietet jedoch Chancen, die weit über reine Compliance hinausgehen. Finanzinstitute können ihre operative Resilienz nachhaltig verbessern und Abläufe professionalisieren. Die vielfältigen Anforderungen verlangen einen integrierten Ansatz für **Governance, Risk und Compliance (GRC)**. Hier wird eine Softwarelösung unverzichtbar.

GRC-Software liefert die Werkzeuge, um regulatorische Vorgaben effizient zu managen. Sie optimiert Prozesse, erhöht die Risikotransparenz und stellt sicher, dass alle Anforderungen fristgerecht erfüllt werden. Darüber hinaus unterstützt sie die Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken und stärkt so das Vertrauen von Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden.

DORA im Detail – die fünf Säulen

1. **IKT-Risikomanagement:** Identifizierung, Bewertung und Minderung aller IKT-bezogenen Risiken.
2. **Meldung von Vorfällen:** Standardisierte Prozesse für die Erfassung und Meldung schwerwiegender IKT-Zwischenfälle.
3. **Digitale Resilienztests:** Regelmäßige Penetrations- und szenariobasierte Tests zur Aufdeckung von Schwachstellen.
4. **IKT-Risikomanagement von Drittparteien:** Lückenlose Überwachung externer Dienstleister und klare Vertragsmechanismen.
5. **Informationsaustausch:** Strukturierter Austausch von Bedrohungs- und Vorfallinformationen zwischen Finanzinstituten und Aufsichtsbehörden.

GRC-Software als strategischer Vorteil

Die Integration umfassender IKT-Risikomanagement- und Meldeprozesse in bestehende Systeme erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Auch die kontinuierliche Überwachung von Drittparteien und die Pflege des Informationsregisters bleiben anspruchsvoll – selbst für Institute, die von den vereinfachten Regeln profitieren. Doch wer den gesetzlichen Rahmen als Chance begreift, kann seine Strukturen modernisieren, die digitale Widerstandsfähigkeit erhöhen und Vertrauen bei Kunden wie Aufsichtsbehörden stärken.

Eine moderne GRC-Plattform vereint sämtliche Risikomanagementaktivitäten in einem zentralen Rahmen:

- **Automatisierte Compliance-Workflows** reduzieren den administrativen Aufwand und sichern konsistente Dokumentation.
- **Kontinuierliche Überwachung und Analysen** ermöglichen die frühzeitige Erkennung neuer Risiken und eine proaktive Steuerung.
- **Zentralisierte Berichterstattung** erleichtert die von DORA geforderte Prüfung und Nachweisführung.

DORA ist weit mehr als nur ein regulatorischer Pflichtpunkt. Die BaFin-Hinweise aus 2024 und 2025 zeigen, dass klare Leitplanken existieren, um Unternehmen jeder Grösse bei der Umsetzung zu unterstützen. Wer jetzt auf integrierte GRC-Lösungen setzt, verwandelt regulatorische Vorgaben in einen Wettbewerbsvorteil für mehr Sicherheit, Vertrauen und nachhaltiges Wachstum im digitalen Finanzsektor. So wird DORA zum Katalysator für ein modernes, proaktives Risikomanagement – und GRC-Software zu einem strategischen Schlüssel für nachhaltige Resilienz.

## Häufige Fragen

### Was ist DORA?

DORA steht für Digital Operational Resilience Act. Es ist ein Regulierungsrahmen der Europäischen Union, der die digitale operative Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten stärkt, mit Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallmeldung und Drittparteirisiken.

### Welche fünf Säulen hat DORA?

Die fünf Säulen sind IKT-Risikomanagement, Meldung von Vorfällen, digitale Resilienztests, IKT-Risikomanagement von Drittparteien und Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten und Aufsichtsbehörden.

### Welche Erleichterungen gelten für kleine Institute unter DORA?

Laut der zweiten BaFin-Mitteilung entfallen für kleinere und weniger komplexe Institute die Pflicht zu einer umfassenden Resilienzstrategie, die jährliche Dokumentationspflicht, die separate Kontrollfunktion und der verpflichtende Informationssicherheitsbeauftragte. Bei IKT-Änderungsprozessen gelten reduzierte Detailvorgaben.

### Was ist das DORA-Informationsregister?

Das Informationsregister erfasst alle Verträge mit IKT-Drittanbietern und ordnet die Dienstleistungen den kritischen Geschäfts- und Betriebsfunktionen zu. Es schafft Transparenz über Abhängigkeiten für Aufsichtsbehörden und Unternehmen.

### Warum reicht Excel für das DORA-Informationsregister oft nicht aus?

Laut dem Beitrag stossen Institute mit Excel schnell an Grenzen, etwa durch fehlende Versionierung, Sicherheitslücken und hohen manuellen Aufwand. Eine GRC-Plattform ermöglicht automatisierte Pflege, sichere Datenspeicherung und standardisierte Berichte.
