# Bundesrat setzt ISG und Verordnungsrecht per 1. Januar 2024 in Kraft

> Der Bundesrat setzt das Informationssicherheitsgesetz (ISG) und das zugehörige Verordnungsrecht per 1. Januar 2024 in Kraft. Der Beitrag von Swiss GRC erklärt die Neuerungen für Bundesbehörden und Organisationen und die Pflicht zu einem ISMS.

- URL: https://swissgrc.com/bundesrat-setzt-isg-und-verordnungsrecht-per-1-januar-2024-in-kraft/
- Herausgeber: SwissGRC®
- Veröffentlicht: 2023-11-15
- Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20

## Kernaussagen

- Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
- Das ISG vereint die zentralen Rechtsgrundlagen für die Sicherheit von Informationen des Bundes und schreibt einheitliche, auf internationalen Standards basierende Mindestanforderungen vor.
- Der Schutz gilt auch für Dritte, Kantone und internationale Partner, die mit der Verarbeitung sensibler Bundesdaten betraut sind.
- Drei neue Verordnungen konkretisieren die Massnahmen: die Informationssicherheitsverordnung (ISV), die Verordnung über Personensicherheitsprüfungen (VPSP) und die Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV). Zusätzlich wird eine weitere Verordnung teilrevidiert.
- Bundesämter sind verpflichtet, ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) zu etablieren.
- Swiss GRC bietet eine GRC-Plattform an, die Behörden und Organisationen den Aufbau und Betrieb eines ISMS erleichtern soll.

**Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) auf den 1. Januar 2024 festgelegt ([Medienmitteilung](https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-98497.html)). Diese Entscheidung kennzeichnet einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Informationen und Stärkung der Cybersicherheit in der Schweiz. Erfahren Sie mehr zum ISG in unserem [Fachbeitrag](https://swissgrc.com/blog/staerkung-der-digitalen-resilienz-das-informationssicherheitsgesetz-des-bundes-isg/).**

Das ISG, das die zentralen Rechtsgrundlagen für die Sicherheit von Informationen des Bundes vereint, schreibt einheitliche und auf internationalen Standards basierende Mindestanforderungen für Bundesbehörden und Organisationen vor. Es erweitert zudem den Geltungsbereich des Schutzes auf Dritte, Kantone und internationale Partner, die mit der Verarbeitung sensibler Bundesdaten betraut sind.

Durch die Einführung [dreier neuer Verordnungen](https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98497.html) – die Informationssicherheitsverordnung (ISV), die Verordnung über Personensicherheitsprüfungen (VPSP) und die Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV) – sowie einer Teilrevision einer weiteren Verordnung, werden die Massnahmen zur Sicherung der Informationssicherheit weiter konkretisiert. Im Zuge der Umsetzung des ISG sind Bundesämter nun verpflichtet, ein [Informationssicherheits-Management-System (ISMS)](https://swissgrc.com/informationssicherheit-isms-software/) zu etablieren – ein Standard, der für die systematische Steuerung und kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit steht.

Als Lösungsanbieter im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) trägt Swiss GRC mit ihrer GRC-Plattform dazu bei, Behörden und Organisationen den Aufbau und Betrieb eines ISMS zu erleichtern und dadurch die ISG/ISV-Compliance sicherzustellen.

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## Häufige Fragen

### Wann tritt das Informationssicherheitsgesetz (ISG) in Kraft?

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des ISG auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Zusammen mit dem Gesetz tritt das Verordnungsrecht in Kraft.

### Welche neuen Verordnungen gehören zum ISG?

Neu eingeführt werden die Informationssicherheitsverordnung (ISV), die Verordnung über Personensicherheitsprüfungen (VPSP) und die Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV). Dazu kommt die Teilrevision einer weiteren Verordnung.

### Müssen Bundesämter ein ISMS einführen?

Ja. Im Zuge der Umsetzung des ISG sind Bundesämter verpflichtet, ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) zu etablieren. Es dient der systematischen Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit.

### Für wen gilt das ISG?

Das ISG schreibt Mindestanforderungen für Bundesbehörden und Organisationen vor. Der Schutz erstreckt sich auch auf Dritte, Kantone und internationale Partner, die sensible Bundesdaten verarbeiten.

### Gibt es ein Webinar zur Umsetzung eines ISMS nach ISG?

Swiss GRC hat am 5.12.2023 von 10:00 bis 10:45 Uhr ein Webinar zur praktischen Umsetzung mit der GRC Toolbox durchgeführt. CEO Besfort Kuqi zeigt, wie ein ISMS nach den ISG-Anforderungen aufgebaut wird. Eine Aufzeichnung ist verfügbar.
