# Bundesrat kündigt neues Gesetz zur Cyberresilienz an

> Der Beitrag von Swiss GRC erklärt, dass der Bundesrat ein Gesetz zur Cyberresilienz digitaler Produkte erarbeiten lässt. Er richtet sich an Unternehmen und zeigt, was geplant ist und wie sich ein ISMS als Vorbereitung einsetzen lässt.

- URL: https://swissgrc.com/bundesrat-plant-gesetz-zur-cyberresilienz-ein-wichtiger-schritt-fuer-die-schweiz/
- Herausgeber: SwissGRC®
- Veröffentlicht: 2025-08-22
- Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20

## Kernaussagen

- Der Bundesrat hat angekündigt, ein neues Gesetz zur Cyberresilienz digitaler Produkte zu erarbeiten.
- Auslöser ist ein parlamentarischer Auftrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats mit dem Titel «Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen».
- VBS, UVEK und WBF sollen gemeinsam bis Herbst 2026 einen Entwurf für die Vernehmlassung vorlegen.
- Das geplante Gesetz sieht Sicherheitsanforderungen bei Entwicklung und Markteinführung, eine Marktüberwachung und die Möglichkeit vor, unsichere Geräte vom Markt auszuschliessen.
- Die Schweiz orientiert sich stark am Cyber Resilience Act der EU, der am 11. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, und will den administrativen Aufwand für Unternehmen gering halten.
- Swiss GRC nennt ein Information Security Management System (ISMS) als Hilfsmittel, um Sicherheitsanforderungen systematisch umzusetzen und die Konformität nachzuweisen.

**Der Bundesrat hat angekündigt, ein neues Gesetz zur Cyberresilienz digitaler Produkte zu erarbeiten. Damit reagiert die Schweiz auf die zunehmende Bedrohungslage im Cyberraum und die Notwendigkeit, Sicherheitsanforderungen verbindlich zu regeln.**

Ziel ist es, ein Rahmenwerk zu schaffen, das nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten schützt, sondern auch Unternehmen mehr Orientierung und Sicherheit gibt. Mit diesem Schritt unterstreicht die Politik, dass Cyberresilienz nicht länger ein reines Technologiethema ist, sondern zu einer zentralen Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und Vertrauen in den digitalen Markt wird.

Hintergrund und politische Ausgangslage

Auslöser ist ein **parlamentarischer Auftrag** der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats mit dem Titel „Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen“. Das Parlament hat den Bundesrat damit verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten ([Inside-IT](https://www.inside-it.ch/bundesrat-will-gesetz-zur-cyberresilienz-20250822)). Zuständig für die Erarbeitung sind das **VBS**, das **UVEK** und das **WBF**, die gemeinsam bis Herbst 2026 einen Entwurf für die Vernehmlassung vorlegen sollen.

Wichtige Eckpunkte des geplanten Gesetzes

Die geplante Gesetzesvorlage sieht vor:

- **Sicherheitsanforderungen** bereits bei Entwicklung und Markteinführung digitaler Produkte,
- eine **Marktüberwachung**, um unsichere Produkte zu identifizieren,
- die Möglichkeit, **unsichere Geräte vom Markt auszuschliessen** ([Swiss Cybersecurity.net](https://www.swisscybersecurity.net/news/2025-08-21/bundesrat-will-sicherheitsanforderungen-fuer-digitale-produkte-erhoehen)).

Damit orientiert sich die Schweiz stark am **Cyber Resilience Act (CRA)** der Europäischen Union, der am **11. Dezember 2024** in Kraft getreten ist (EU-Kommission). Ziel ist es, die internationalen Standards aufzunehmen und gleichzeitig den administrativen Aufwand für Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

Bedeutung für Governance, Risk und Compliance (GRC)

Für Unternehmen bedeutet dieser Schritt, dass Cyberresilienz künftig integraler Bestandteil ihrer **Governance-, Risk- und Compliance-Strategien** sein muss.

- **Governance**: Verantwortlichkeiten und Prozesse für Cybersecurity-Themen müssen klar geregelt werden.
- **Risk Management**: Risiken in digitalen Produkten und Lieferketten müssen frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert werden.
- **Compliance**: Neue regulatorische Anforderungen machen eine lückenlose Dokumentation und Nachweisführung erforderlich.

Wie Branchenbeobachter betonen, steigt damit nicht nur der Druck auf Unternehmen, sondern auch die Chance, **Vertrauen bei Kunden und Partnern** zu gewinnen, wenn sie Cyberresilienz systematisch umsetzen ([Inside-IT](https://www.inside-it.ch/bundesrat-will-gesetz-zur-cyberresilienz-20250822)).

Chancen für Unternehmen

Auch wenn neue Vorgaben zunächst mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, schaffen sie langfristige Vorteile. Wer Cyberresilienz nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als **strategische Chance** versteht, profitiert auf mehreren Ebenen:

- **Vertrauensaufbau** bei Kunden und Geschäftspartnern,
- **Risikominimierung** durch systematische Prozesse,
- **Wettbewerbsvorteile** durch erhöhte Resilienz und Compliance.

![ISMS Software](https://swissgrc.com/wp-content/uploads/2023/07/ISMS-Consultant-1024x683.jpg)

Dashboard des ISMS Moduls der GRC Toolbox von Swiss GRC

Vorbereitung durch integrierte Ansätze

Ein strukturierter Ansatz ist entscheidend:

- **Zentrale Register** und **strukturierte Risikoanalysen** schaffen Transparenz,
- **integrierte Plattformen** ermöglichen die ganzheitliche Steuerung von Cyber-, Risiko- und Compliance-Themen,
- **automatisierte Monitoring- und Reporting-Funktionen** erleichtern den Nachweis gegenüber Behörden.

Besonders im Bereich Informationssicherheit kann ein **[Information Security Management System (ISMS)](https://swissgrc.com/informationssicherheit-isms-software/)** den Unterschied machen. Dieses unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheitsanforderungen systematisch umzusetzen, Risiken gezielt zu adressieren und den Nachweis der Konformität effizient zu erbringen. Damit lassen sich die im Gesetz geforderten Sicherheitsstandards nicht nur erfüllen, sondern auch nachhaltig in die Organisation integrieren.

Vorbereitung durch integrierte Ansätze

Mit dem geplanten Gesetz zur Cyberresilienz geht die Schweiz einen wichtigen Schritt, um die digitale Sicherheit zu stärken und sich international zu positionieren. Für Unternehmen bietet dies die Möglichkeit, sich frühzeitig vorzubereiten, Strukturen anzupassen und Cyberresilienz als festen Bestandteil ihrer GRC-Strategie zu etablieren. Damit wird aus einer regulatorischen Pflicht eine **Chance für nachhaltige Sicherheit und Vertrauen**.

Möchten Sie erfahren, wie Ihr Unternehmen sich optimal auf die neuen Anforderungen vorbereiten kann? Buchen Sie einen **[Discovery Call](https://swissgrc.com/discoverycall/)** mit unserem Expertenteam und erhalten Sie individuelle Einblicke.

## Häufige Fragen

### Was plant der Bundesrat zur Cyberresilienz?

Der Bundesrat will ein Gesetz zur Cyberresilienz digitaler Produkte erarbeiten. Es soll Sicherheitsanforderungen verbindlich regeln und sowohl Konsumentinnen und Konsumenten schützen als auch Unternehmen mehr Orientierung geben.

### Wann liegt der Entwurf für das Cyberresilienz-Gesetz vor?

VBS, UVEK und WBF sollen gemeinsam bis Herbst 2026 einen Entwurf für die Vernehmlassung vorlegen.

### Was soll das geplante Cyberresilienz-Gesetz regeln?

Vorgesehen sind Sicherheitsanforderungen bereits bei Entwicklung und Markteinführung digitaler Produkte, eine Marktüberwachung zur Identifikation unsicherer Produkte und die Möglichkeit, unsichere Geräte vom Markt auszuschliessen.

### Welchen Bezug hat das Schweizer Gesetz zum EU Cyber Resilience Act?

Die Schweiz orientiert sich stark am Cyber Resilience Act der EU, der am 11. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist, internationale Standards aufzunehmen und den administrativen Aufwand für Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

### Wie können sich Unternehmen auf das Cyberresilienz-Gesetz vorbereiten?

Der Beitrag nennt zentrale Register, strukturierte Risikoanalysen, integrierte Plattformen sowie automatisiertes Monitoring und Reporting. Ein ISMS unterstützt dabei, Sicherheitsanforderungen umzusetzen, Risiken zu adressieren und die Konformität nachzuweisen.
