# Basel III ab 2025: Was die Finalisierung für Banken bedeutet

> Der Beitrag von Swiss GRC erklärt, was die finalen Basel-III-Standards, die am 1. Januar 2025 in der Schweiz in Kraft treten, für Banken bedeuten. Er behandelt Output Floor, SMA und Verlustdaten und nennt Handlungsschritte.

- URL: https://swissgrc.com/basel-iii-ab-2025-was-die-finalisierung-fuer-banken-bedeutet/
- Herausgeber: SwissGRC®
- Veröffentlicht: 2024-12-12
- Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20

## Kernaussagen

- Die finalen Basel-III-Standards treten am 1. Januar 2025 in der Schweiz in Kraft, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bekanntgegeben hat.
- Mit der Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV) wird der letzte Baustein der Basel-III-Reform umgesetzt, der pandemiebedingt auf 2025 verschoben wurde.
- Ein Output Floor begrenzt interne Modelle: Eigenmittelanforderungen auf Basis interner Modelle dürfen nicht weniger als 72,5 % der standardisierten Berechnungen betragen.
- Der Standardized Measurement Approach (SMA) ersetzt die bisherigen Modelle für operationelle Risiken und stützt sich stärker auf Verlusthistorien und Geschäftsindikatoren der Banken.
- Die Anforderungen an Verlustdatenbanken werden verschärft, und Cyberrisiken sowie Drittparteienprobleme müssen in Verlustdaten und Risikomodelle einbezogen werden.
- Laut EFD ändern sich die Eigenmittelanforderungen im Durchschnitt nicht wesentlich, für grössere Institute könnten sie jedoch steigen.

**Am 1. Januar 2025 treten die finalen Basel-III-Standards in der Schweiz in Kraft, wie in einer kürzlich veröffentlichten** [**Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD)**](https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99067.html) **bekanntgegeben wurde.**

Die Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV) setzt den letzten Baustein dieses umfassenden Reformwerks um, das darauf abzielt, das Bankensystem widerstandsfähiger zu machen und eine transparentere Berechnung von Eigenmitteln zu ermöglichen. Die finalen Basel-III-Standards bringen bedeutende Neuerungen, insbesondere im Bereich operationeller Risiken und der Verlustdatenanalyse. Diese Reformen stärken nicht nur die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes, sondern fördern eine moderne Risikokultur und schaffen die Grundlage für nachhaltige Resilienz in einem zunehmend digitalen Finanzumfeld.

Rückblick: Die Entwicklung von Basel III

Die Basel-III-Reformen wurden als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 entwickelt, um Schwächen im Bankensystem zu beheben. Ziel war es, die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen zu verschärfen und systemische Risiken zu minimieren. Seit ihrer Einführung 2010 wurden die Basel-III-Standards schrittweise umgesetzt, wobei die finale Phase – pandemiebedingt auf 2025 verschoben – den Reformprozess abschliesst.

Die wichtigsten Änderungen der finalen Phase betreffen:

- **Beschränkung interner Modelle**: Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung von Eigenmitteln wird durch die Einführung eines **Output Floors** reguliert. Damit dürfen Eigenmittelanforderungen, die auf internen Modellen basieren, nicht weniger als 72,5 % der standardisierten Berechnungen betragen.
- **Einheitliche Ansätze für operationelle Risiken**: Der **Standardized Measurement Approach (SMA)** ersetzt die bisherigen Modelle und macht Verlustdaten zu einem zentralen Element der Berechnung. Eigenmittelanforderungen basieren künftig stärker auf den Verlusthistorien und Geschäftsindikatoren der Banken.

Diese Änderungen sollen die Transparenz und Stabilität des Bankensystems erhöhen. Gleichzeitig werden sie Banken dazu anregen, ihre [Risikomanagementsysteme](https://swissgrc.com/risikomanagement-software/) zu modernisieren und systemische Schwächen gezielt zu adressieren.

Neue Anforderungen an Verlustdaten: Fokus auf operationelle Risiken

Operationelle Risiken sind seit Basel II ein etablierter Bestandteil des regulatorischen Rahmens, doch die finalen Basel-III-Standards, die ab 2025 in Kraft treten, konkretisieren diesen Bereich erheblich. Zentral dabei ist die Erfassung und Nutzung von Verlustdaten („Loss Events“), die eine entscheidende Grundlage für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach dem neuen **Standardized Measurement Approach (SMA)** bilden.

Die Anforderungen an Verlustdatenbanken werden durch die finalen Basel-III-Standards damit deutlich verschärft. Neben der Erfassung historischer Verlustereignisse verlangt der neue Standard auch eine proaktive Nutzung dieser Daten im Risikomanagement. Dies bietet Banken die Chance, präventive Massnahmen zu ergreifen und wiederkehrende Probleme systematisch zu minimieren.

Dabei rücken insbesondere folgende Aspekte in den Fokus:

- **Qualität und Umfang:** Banken müssen ihre Verlustdatenbanken signifikant ausbauen, um detaillierte Informationen zu finanziellen Auswirkungen, Ursachen und begleitenden Massnahmen zu erfassen.
- **Einheitliche Standards:** Vergleichbarkeit und Validität der Daten werden durch klare Vorgaben zur Erhebung und Verwaltung sichergestellt.
- **Integration neuer Risiken:** Neben klassischen Verlustdaten gewinnen neuartige Risiken wie Cyberrisiken und [Drittparteienprobleme](https://swissgrc.com/tprm-software/) an Bedeutung.

Die finalen Basel-III-Standards erfordern auch die Berücksichtigung von Cyberrisiken, die angesichts der zunehmenden Digitalisierung an Bedeutung gewinnen. Die FINMA betont, dass solche Szenarien in Verlustdaten und Risikomodelle eingebunden werden müssen.

Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz

Die Schweiz setzt mit der Anpassung der Eigenmittelverordnung nicht nur internationale Standards um, sondern stärkt auch die Stabilität ihres Bankensystems. Das Eidgenössische Finanzdepartement betont, dass die Änderungen die Transparenz erhöhen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzplatzes fördern sollen. Eigenmittelanforderungen werden im Durchschnitt keine wesentlichen Änderungen erfahren. Allerdings könnten für grössere Institute die Anforderungen steigen, was gezielte Anpassungen erforderlich macht.

Während die neuen Basel-III-Vorgaben für Banken zweifellos zusätzlichen Aufwand mit sich bringen, bieten sie zugleich Chancen zur Optimierung von Systemen und Prozessen. Sie ermöglichen den Instituten insbesondere:

1. **Verbesserte Risikotransparenz** Durch die systematische Erhebung und Analyse von Verlustdaten gewinnen Banken einen klareren Einblick in ihre Risikolandschaft. Dies stärkt ihre Fähigkeit, präventive Massnahmen zu ergreifen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.
2. **Standardisierung und Vergleichbarkeit** Die neuen Vorgaben schaffen eine Basis für einheitliche Berechnungsansätze, was sowohl regulatorischen Anforderungen als auch den Erwartungen internationaler Investoren entspricht.
3. **Strategische Resilienz** Die Integration neuer Risikoarten wie Cyberangriffe oder Drittparteienprobleme stärkt die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber externen Schocks.

Handlungsempfehlungen für Banken

Die finalen Basel-III-Standards stellen Banken vor neue Herausforderungen, bieten aber auch die Möglichkeit, ihr Risikomanagement zu optimieren und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Als integraler Bestandteil des Schweizer Finanzplatzes ist es entscheidend, diese Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Chance für strategische Weiterentwicklung zu nutzen. Die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung sollte von Banken genutzt werden, um ihre Systeme und Prozesse gezielt auf die neuen Anforderungen auszurichten. Dabei sind folgende Schritte von besonderer Bedeutung:

- **Prüfung der Verlustdatenbanken**: Sind alle relevanten Daten vollständig, qualitativ hochwertig und standardisiert erfasst? Eine robuste Datenbasis ist essenziell, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
- **Integration neuer Risiken**: Banken sollten sicherstellen, dass Cyberrisiken und Drittparteienprobleme systematisch in ihre Modelle integriert sind. Dies erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Risikomanagement- und IT-Abteilungen.
- **Sensibilisierung und Training**: Mitarbeitende sollten für die neuen Anforderungen geschult und auf die Nutzung neuer Tools vorbereitet werden. Regelmäßige Workshops und Schulungen erhöhen das Bewusstsein für neue Risiken.
- **Technologische Anpassungen**: Investitionen in moderne GRC-Technologie (Governance, Risk, and Compliance) können entscheidende Wettbewerbsvorteile schaffen. Tools, wie die GRC Toolbox, die speziell auf die Erfassung und Analyse von Verlustdaten ausgerichtet sind, ermöglichen eine effiziente Umsetzung der regulatorischen Vorgaben.

Die Basel-III-Standards sind mehr als eine regulatorische Hürde – sie sind eine Chance, die Zukunft des Bankensystems aktiv mitzugestalten. Wenn Sie mehr über die neuen Vorgaben erfahren möchten oder Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Prozesse benötigen, stehen unsere Experten für ein [unverbindliches Gespräch](https://www.swissgrc.com/discoverycall) zur Verfügung.

## Häufige Fragen

### Wann treten die finalen Basel-III-Standards in der Schweiz in Kraft?

Die finalen Basel-III-Standards treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Dies hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Medienmitteilung bekanntgegeben.

### Was ist der Output Floor bei Basel III?

Der Output Floor reguliert den Einsatz interner Modelle zur Berechnung von Eigenmitteln. Die daraus resultierenden Anforderungen dürfen nicht weniger als 72,5 % der standardisierten Berechnungen betragen.

### Was ändert sich bei den operationellen Risiken durch Basel III?

Der Standardized Measurement Approach (SMA) ersetzt die bisherigen Modelle. Verlustdaten werden zu einem zentralen Element der Berechnung, und die Anforderungen an Verlustdatenbanken steigen.

### Was sollten Banken jetzt für Basel III tun?

Der Beitrag nennt vier Schritte: Verlustdatenbanken prüfen, Cyberrisiken und Drittparteienprobleme in die Modelle integrieren, Mitarbeitende schulen und die technologische Ausstattung anpassen.

### Steigen die Eigenmittelanforderungen für Schweizer Banken durch Basel III?

Im Durchschnitt erwartet das EFD keine wesentlichen Änderungen der Eigenmittelanforderungen. Für grössere Institute könnten die Anforderungen steigen, was gezielte Anpassungen erforderlich macht.
